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Kay Klopsteck

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gesetzliche Grundlage :

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung von Energieausweisen liegen an erster Stelle in der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates begründet, welche am 16. Dezember 2002 beschlossen wurde. Diese Richtilinien wurden am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die Richtlinie 2002/91/EG gibt den Umsetzungsrahmen vor, innerhalb welchem das Ziel der Reduzierung des CO2-Ausstosses um 36 Prozent im Bereich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von allen zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Mitgliedsstaaten zu erreichen ist.